Auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention lässt es sich für Chancengleichheit für alle Kinder umfassend streiten, meint Martin Woodhead.
Trotz der Diskussion über ihre Unvollkommenkeit und Ungenauigkeit ist die UN-Kinderrechtskonvention unbestritten die beste Basis für die Entwicklung von Strategien im Interesse der jungen Kinder weltweit. Sie fordert, dass alle Kinder als selbstständige Personen mit eigenen Rechten respektiert werden, und stellt vier Grundprinzipien auf. Das sind:
- das Recht auf Überleben und Entwicklung,
- das Recht, nicht diskriminiert zu werden,
- der Respekt vor den Meinungen und Gefühlen der Kinder und
- »das Beste des Kindes« als Grundüberlegung (Artikel 6, 2, 12 und 3).
Die Konvention wurde von fast allen Ländern ratifiziert, und die nationalen Regierungen müssen der UN-Kommission für Kinderrechte regelmäßig über den Fortschritt bei der Umsetzung der Konvention berichten.
Doch die Anwendung der Kinderrechte für die frühe Kindheit steht in Politik und Praxis noch am Anfang. Einer der Hauptgründe für den Beschluss der UN-Kommission, ihren Allgemeinen Diskussionstag im Jahre 2004 der frühen Kindheit (der Kinder von der Geburt und bis acht Jahre) zu widmen, war, dass die Länderberichte den Folgen der Kinderrechtskonvention wenig Aufmerksamkeit gewidmeten. Deshalb erarbeitete die Kommission ein Dokument zur Interretation (General Comment – Allgemeiner Kommentar 7) zur »Anwendung der Kinderrechte in der frühen Kindheit«. Es wurde im September 2005 ratifiziert.
http://www.ohchr.org
Der General Comment bestätigte, dass »junge Kinder alle Rechte haben, die in der Konvention enthalten sind… (und) dass die Konvention über die Kinderrechte ganzheitlich in der frühen Kindheit angewendet werden muss, unter Berücksichtigung der Prinzipien der Universalität, Unteilbarkeit und gegenseitigen Abhängigkeit aller Menschenrechte« (Paragraph 3). Der Kommentar beinhaltet weiter, dass die Auswirkungen der Konvention für die Entwicklung der Politik der frühen Kindheit zu prüfen sind und betrachtet dabei die allgemeinen Prinzipien, die Unterstützung für Eltern und Familien, die Entwicklung der übergreifenden Einrichtungen, junge Kinder mit besonderem Schutzbedürfnis und den Aufbau von Ressourcen und Kapazitäten.
Betrachtet man die Politik für die frühe Kindheit im Rahmen der Kinderrechte, verabschiedet man sich von einem konventionellen, instrumentalen Ansatz. Kinder werden nicht länger als die Empfänger von Dienstleistungen, die Nutznießer von Schutzmaßnahmen oder Objekte sozialer Experimente gesehen. Auch sollte die frühe Kindheit nicht als Investitionsmöglichkeit oder Gelegenheit, Humankapital auszubeuten, angesehen werden.
Eine zweite Besonderheit der auf den Rechten beruhenden Politikentwicklung betrifft die eigene Rolle junger Kinder bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Die Kommission stellt fest, dass die Fähigkeiten junger Kinder ständig ignoriert oder wegen des Alters als nicht angemessen zurückgewiesen werden. Die Kommission erklärt in Artikel 12 der Konvention den Respekt der Meinungen der Kinder zum Prinzip, das auch auf jüngere Kinder anwendbar ist. Das Komitee definiert drei partizipatorische Prinzipien, jedes mit Folgen für Politik und Praxis:
- Das Recht des Kindes, in Fragen, die es betreffen, gefragt zu werden, muss ab dem frühesten Alter angewendet werden, und zwar so, dass sie den Fähigkeiten, dem Interesse und dem Recht auf Schutz vor schädigenden Erfahrungen des Kindes entspricht.
- Das Recht, Meinungen und Gefühle auszudrücken, muss in das tägliche Leben des Kindes zu Hause, in allen Gesundheits-, Pflege-, Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, in rechtliche Vorgänge und die Entwicklung von Politik und Einrichtungen eingebettet werden.
- Alle geeigneten Maßnahmen werden ergriffen, um zu sichern, dass alle, die Verantwortung für junge Kinder tragen, auf deren Ansichten hören.
Bis zum konsequenten Wahrnehmen dieser Perspektive in der Politik ist es noch ein weiter Weg. Die Rechte jedes Kindes umzusetzen – das bezieht sich nicht nur auf umfangreichere Dienstleistungen; es hat auch eine grundlegende Veränderung des Bildes vom Kind in der Gesellschaft zur Folge. Die Kinderrechtskonvention hat die politische Landschaft durch ihr Eintreten für die frühe Kindheit grundlegend verändert.
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